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   OLG Hamm, 11.02.1987 - 20 U 216/86   

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https://dejure.org/1987,11572
OLG Hamm, 11.02.1987 - 20 U 216/86 (https://dejure.org/1987,11572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.1987 - 20 U 216/86 (https://dejure.org/1987,11572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 1987 - 20 U 216/86 (https://dejure.org/1987,11572)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1987, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Die vom Kläger insoweit zitierte Entscheidung des OLG Hamm (r+s 1987, 207) betraf einen Fall, in dem der alkoholisierte Versicherte im Fahrzeug eines seinerseits betrunkenen Kraftfahrers mitgefahren war (auch die vom OLG Hamm zitierten Ausführungen des BGH in dessen Urteil vom 27.02.1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 - bezogen sich auf den Nachweis von Bewusstseinsstörung und ihrer Kausalität für den Unfall eines betrunkenen Mitfahrers).
  • OLG Hamm, 03.07.1996 - 20 U 52/96

    Voraussetzungen einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung bei einem Beifahrer in

    Einen derartigen Kompetenzverlust wird man im Regelfall bei einer BAK unter 2, 0 o/oo nicht annehmen können (BGH VersR 1992, 730 ; 1976, 484, 485; Senat r + s 1987, 207; Grimm Unfallversicherung, 2. Aufl., § 2 Rn. 19 m.w.N.; Prölss/Martin/Knappmann, VVG , 25. Aufl., § 2 AUB 88 Anm. 2 Ac ("ab etwa 2, 0 o/oo"); Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. Aufl., Rn. 947 ("um 2, 0 o/oo"); Rüther NZV 1994, 457, 464).

    Es muß vielmehr darüber hinaus ausgeschlossen werden, daß er auch in einem unterhalb der Schwelle zur Bewußtseinsstörung liegenden Trunkenheitszustand dieses Risiko nicht auf sich genommen hätte (vgl. Senat r + s 1987, 207 unter Bezugnahme auf BGH VersR 1985, 583, 584).

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